Abrechnungshinweise & Finanzierungsmöglichkeiten
Wir bieten Ihnen flexible Abrechnungsmöglichkeiten, die exakt auf Ihre Lebenssituation abgestimmt sind. Unsere Leistungen können über folgende Wege finanziert werden:
1. Über die Pflegekasse (ab Pflegegrad 1):
-Entlastungsbetrag von aktuell 131,00 € pro Monat (§ 45b SGB XI)
-Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
-Umwidmung des Pflegesachleistungsanspruchs (bis zu 40 % nach § 45a SGB XI)
2. Über die Krankenkasse (ohne Pflegegrad / bei Pflegegrad 1):
Ärztliche Verordnung für Haushaltshilfe (§ 38 SGB V): Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt, einer schweren Operation (z. B. nach einer Lungenembolie) oder bei einer akuten schweren Erkrankung vorübergehend Hilfe im Haushalt benötigen.
3. Über die Unfallversicherung:
Haushaltshilfe nach Unfällen: Wenn Sie infolge eines Unfalls (z. B. Arbeits-, Wege- oder privaten Unfalls) vorübergehend Unterstützung bei der Haushaltsführung, beim Kochen oder Einkaufen benötigen.
4. Über das Sozialamt (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts nach § 70 SGB XII):
Unterstützung bei geringem Einkommen / geringer Rente: Für Menschen, die Unterstützung im Alltag und Haushalt benötigen, die Kosten jedoch nicht selbst tragen können.
5. Für Privatpersonen (Selbstzahler):
Alle unsere Leistungen können Sie selbstverständlich auch als Privatperson auf Rechnung flexibel dazubuchen – ganz unabhängig von einem Pflegegrad oder einer Kassenbewilligung.
Bitte beachten Sie: Eine Abrechnung von Kombinationsleistungen (§ 36 und § 38 SGB XI) bieten wir nicht an.