Abrechnung

Abrechnungshinweise & Finanzierungsmöglichkeiten

Wir bieten Ihnen flexible Abrechnungsmöglichkeiten, die exakt auf Ihre Lebenssituation abgestimmt sind. Unsere Leistungen können über folgende Wege finanziert werden:
 

1. Über die Pflegekasse (ab Pflegegrad 1):

-Entlastungsbetrag von aktuell 131,00 € pro Monat (§ 45b SGB XI)
-Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
-Umwidmung des Pflegesachleistungsanspruchs (bis zu 40 % nach § 45a SGB XI)

 

2. Über die Krankenkasse (ohne Pflegegrad / bei Pflegegrad 1): 

Ärztliche Verordnung für Haushaltshilfe (§ 38 SGB V): Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt, einer schweren Operation (z. B. nach einer Lungenembolie) oder bei einer akuten schweren Erkrankung vorübergehend Hilfe im Haushalt benötigen.


3. Über die Unfallversicherung:

Haushaltshilfe nach Unfällen: Wenn Sie infolge eines Unfalls (z. B. Arbeits-, Wege- oder privaten Unfalls) vorübergehend Unterstützung bei der Haushaltsführung, beim Kochen oder Einkaufen benötigen.

 

4. Über das Sozialamt (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts nach § 70 SGB XII):

Unterstützung bei geringem Einkommen / geringer Rente: Für Menschen, die Unterstützung im Alltag und Haushalt benötigen, die Kosten jedoch nicht selbst tragen können.

 

5. Für Privatpersonen (Selbstzahler):

Alle unsere Leistungen können Sie selbstverständlich auch als Privatperson auf Rechnung flexibel dazubuchen – ganz unabhängig von einem Pflegegrad oder einer Kassenbewilligung.

Bitte beachten Sie: Eine Abrechnung von Kombinationsleistungen (§ 36 und § 38 SGB XI) bieten wir nicht an.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.